Bestimmungen

Der ASV Kirchdorf / Iller e.V. wurde 1974 durch eine kleine Interessengemeinschaft von naturbegeisterten Anglern gegründet.
Heute haben wir 108 Mitglieder und betreiben unser Hobby an drei Baggerseen - und einem Teilstück der Iller. 

Das waidgerechte Angeln, die Hege und Pflege unserer Seen und der Iller, sowie der Natur- und Artenschutz, sind uns ein wichtiges Anliegen.  
Aus diesem Grunde und auch aus unserer sozialen Verantwortung heraus wird in unserem Verein auf die Ausbildung und Betreuung der Jungfischer sehr viel Wert gelegt.

„Unsere Natur bewahren und diese Werte weitergeben.“

Die gesetzlichen Bestimmungen für unsere Gewässer

01 Iller


Es darf mit maximal zwei Handangeln geangelt werden

Die Benutzung eines Ruderbootes ohne Motorantrieb ist gestattet

Das Befahren der Iller mit dem Boot erfolgt auf eigene Gefahr

Der Mindestabstand zu den Wehren und anderen Anglern beträgt 50 Meter

Vom Heimertinger Wehr darf nur mit ”Brückenkescher“ geangelt werden

Es gibt keine Liegeplätze

02 Poppeler


Es darf mit maximal zwei Handangeln geangelt werden

Die Benutzung eines Bootes ist nicht gestattet

Benutzung eines RC-Futterbootes ist gestattet, sofern auf andere Angler Rücksicht genommen wird

Elektronische Geräte (z.B. Echolot, Drohne, ...) zur Fischortung sind nicht gestattet

Das befahren  des Ufergeländes mit Pkw ist rund um den See nicht gestattet


03 Realsee


Es darf mit maximal zwei Handangeln geangelt werden

Die Benutzung eines Bootes ist nicht gestattet

Benutzung eines RC-Futterbootes ist gestattet, sofern auf andere Angler Rücksicht genommen wird

Elektronische Geräte (z.B. Echolot, Drohne, ...) zur Fischortung sind nicht gestattet

04 Grube


Es darf mit maximal zwei Handangeln geangelt werden

Die Benutzung eines Bootes ist nicht gestattet

Benutzung eines RC-Futterbootes ist gestattet, sofern auf andere Angler Rücksicht genommen wird

Elektronische Geräte (z.B. Echolot, Drohne, ...) zur Fischortung sind nicht gestattet

Signalkrebse 
an der Iller angeln.

Wie in vielen deutschen Gewässern ist auch bei uns in der Iller der amerikanische Signalkrebs auf dem Vormarsch und gefährdet durch seine explosionsartige Vermehrung die Fischbrut sowie die einheimischen Krebsarten. Darum versuchen wir als Verein mit unseren Mitteln die Ausbreitung des Eindringlings so gering als möglich zu halten und freuen uns über jeden, der dabei mithelfen möchte.
  • Fanggerät: Krebsteller, Senke, Futtersack - keine Reusen!
  • Krebse haben kein Mindestmaß und keine Schonzeit.
  • Benutzung der Fanggeräte vom ASV Kirchdorf/Iller nur in Anwesenheit eines Vereinsmitgliedes
Signalkrebs

Fanglisten


  • Die ausgefüllten Fanglisten, sind bei der Ausgabe der neuen Jahreskarten im Januar des nächsten Jahres abzugeben.
  • Bei Nichtabgabe wird eine Mahngebühr von 26 € vom Konto des Mitgliedes abgebucht.
  • Diese Forderung entbindet nicht von der Vorlegung der Fanglisten.
  • Signalkrebse müssen ebenfalls in die Fangliste eingetragen werden.
  • Fanglisten sind sofort nach der Anlandung bzw. Entnahme von Fischen auszufüllen.
  • Die Entnahme von Fischen und Krebsen ist nur zum Eigenverbrauch gestattet. Eine Veräußerung gegen Entgelt ist untersagt.
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